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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

Art. 6 BVAnp/LPartGlG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 sowie über die rückwirkende Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht (Art. 5)
Redaktionelle Abkürzung
BVAnp/LPartGlG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 3 mit Wirkung vom 1. Januar 2012 und Artikel 5 am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

Hannover, den 3. Juni 2013

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan W e i l