Abschnitt 7 NLVwBCLLRdErl - Überprüfung der BCMS
Bibliographie
- Titel
- Leitlinie zum Business Continuity Management (BCLL) in der Niedersächsischen Landesverwaltung
- Redaktionelle Abkürzung
- NLVwBCLLRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20150
7.1 Vorgaben dieses Dokuments, der Anwendung findenden Landesleitlinie sowie nachrangiger Dokumente der BC-Domänen werden von der BCB regelmäßig sowie anlassbezogen auf Einhaltung überprüft, insbesondere auf
die Erfüllung der Ziele und Anforderungen des BCMS und
die Angemessenheit, Effektivität und Effizienz des Prozesses.
7.2 Das ZMB hat die in Nummer 7.1 beschriebenen Verpflichtungen im Fall, dass
es sich um Dokumente des ressortübergreifenden BCMS handelt oder
das ZMB die Aufgabe zur Notfallvorsorge oder Notfallbewältigung übernommen hat (siehe Nummer 5.5.2).
7.3 Die BCB berichtet der Behördenleitung der für die BC-Domäne verantwortlichen Behörde einmal jährlich über den Zustand und die Entwicklung des BCMS in der BC-Domäne und macht diesen Bericht dem ZMB und der zuständigen Fachaufsicht zugänglich.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 23. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 300)