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  • ab 23.06.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 NLVwBCLLRdErl - Dokumentenstruktur

Bibliographie

Titel
Leitlinie zum Business Continuity Management (BCLL) in der Niedersächsischen Landesverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
NLVwBCLLRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20150

6.1 Das oberste Dokument für das BCM in der Niedersächsischen Landesverwaltung ist diese Leitlinie. Sie stellt den strategischen Überbau zur Etablierung des BCMS in der unmittelbaren Landesverwaltung dar. Jede BC-Domäne detailliert die Umsetzung des BCM wiederum durch eine eigene Leitlinie und durch Vorgaben für die technische und operative Umsetzung.

6.2 Ressortübergreifende Dokumentenstruktur

6.2.1 Das ressortübergreifende BCMS folgt der im BSI-Standard 200-4 vorgeschlagenen Dokumentenstruktur. Ressortübergreifend ist keine vollständige Dokumentenstruktur gemäß BSI-Standard 200-4 vorhanden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Notfallvorsorge und die Notfallbewältigung Aufgaben der Ressorts sind.

6.2.2 Teil der ressortübergreifenden Dokumente sind insbesondere:

  • Dokumentenvorlagen für die Anwendung in den Behörden,

  • Konzepte und Pläne, Prozessbeschreibungen und ggf. Anweisungen, die ressortübergreifende Tätigkeiten betreffen (z. B. die Wirksamkeitsprüfung),

  • alle gemäß der im BSI-Standard 200-4 notwendigen Dokumente der Notfallvorsorge und Notfallbewältigung für Tätigkeiten, die an das ZMB übergeben wurden.

6.2.3 Das ZMB ist für die Dokumentenlenkung der ressortübergreifenden Dokumente verantwortlich.

6.3 Alle Dokumente, die für das BCM in der unmittelbaren Landesverwaltung erforderlich sind, enthalten mindestens die folgenden Eigenschaften:

  • eindeutiger Titel oder Dokumentennummer,

  • eindeutige Versionsnummer,

  • Autor, Autorin,

  • Freigabedatum,

  • Änderungshistorie,

  • Überarbeitungszyklus.

6.4 Jede BC-Domäne erstellt ein Notfallkonzept. Das Notfallkonzept besteht aus allen Dokumenten des BCMS, insbesondere einer Leitlinie. Es gliedert sich in ein Notfallvorsorgekonzept, welches alle Dokumente beinhaltet, die nicht im Notfall benötigt werden, sowie in ein Notfallhandbuch, das alle für einen Notfall relevanten Dokumente bündelt. Die oben genannten Vorgaben an Eigenschaften für Dokumente des BCM der Landesverwaltung müssen eingehalten werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 23. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 300)