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  • ab 23.06.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 NLVwBCLLRdErl - Überprüfung der BCMS

Bibliographie

Titel
Leitlinie zum Business Continuity Management (BCLL) in der Niedersächsischen Landesverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
NLVwBCLLRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20150

7.1 Vorgaben dieses Dokuments, der Anwendung findenden Landesleitlinie sowie nachrangiger Dokumente der BC-Domänen werden von der BCB regelmäßig sowie anlassbezogen auf Einhaltung überprüft, insbesondere auf

  • die Erfüllung der Ziele und Anforderungen des BCMS und

  • die Angemessenheit, Effektivität und Effizienz des Prozesses.

7.2 Das ZMB hat die in Nummer 7.1 beschriebenen Verpflichtungen im Fall, dass

  • es sich um Dokumente des ressortübergreifenden BCMS handelt oder

  • das ZMB die Aufgabe zur Notfallvorsorge oder Notfallbewältigung übernommen hat (siehe Nummer 5.5.2).

7.3 Die BCB berichtet der Behördenleitung der für die BC-Domäne verantwortlichen Behörde einmal jährlich über den Zustand und die Entwicklung des BCMS in der BC-Domäne und macht diesen Bericht dem ZMB und der zuständigen Fachaufsicht zugänglich.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 23. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 300)