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  • ab 01.11.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 WGR-RdErl - 5. Aufgaben der NLF und des Niedersächsischen Forstplanungsamtes

Bibliographie

Titel
Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WGR-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die planerische Berücksichtigung von Erhaltungsmaßnahmen in den Landesforsten erfolgt durch die Forsteinrichtung im Rahmen der periodischen Betriebsregelung im Einvernehmen mit der NW-FVA.

Im Rahmen der periodischen Betriebsregelung ist eine Fortschreibung der geplanten In-situ-Maßnahmen im Anhalt an die von der NW-FVA vorgenommene Erfolgskontrolle vorzunehmen. Die NW-FVA - Abteilung Waldgenressourcen - stellt dem Niedersächsischen Forstplanungsamt die notwendigen Informationen aus der Erfolgskontrolle entsprechend der Nummer 2 zur Verfügung. Das Niedersächsische Forstplanungsamt stellt nach der planerischen Umsetzung im Rahmen der Betriebsreglung die notwendigen Informationen zur Aktualisierung der Datenbank "Erhaltung von Waldgenressourcen" zur Verfügung.

Ausgewiesene Erhaltungsbestände in den Landesforsten werden in der Forstbetriebskarte mit den Großbuchstaben "GW" und einer Kurzbezeichnung der betreffenden Art als Appendix gekennzeichnet. Als Erhaltungsobjekte ausgewiesene Einzelbäume und Baumgruppen erscheinen nicht gesondert in der Karte. Alle Erhaltungsobjekte sind jedoch in geeigneter Weise im Bestandeslagerbuch zu dokumentieren. Die Inventurergebnisse und die Maßnahmenplanung werden zusätzlich im Geoinformationssystem (GIS) der beteiligten Landesforstbetriebe auf Basis der bereits existierenden Datenschnittstelle der NW-FVA als eigener Themenlayer dargestellt.

Ein vergleichbares Vorgehen zur dauerhaften Dokumentation der Objekte wird auch für die anderen Waldbesitzarten empfohlen.