Abschnitt 4 PrüfDENRdErl - Sonstige Prüfungssituationen
Bibliographie
- Titel
- Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen
- Redaktionelle Abkürzung
- PrüfDENRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Soweit es die Aufgabenstellung zulässt, ist der Einsatz von digitalen Endgeräten in schriftlichen Lern- und Leistungskontrollen, in mündlichen Prüfungen und weiteren Prüfungssituationen in allen Fächern zugelassen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 2. November 2020 (SVBl. S. 592)