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  • ab 19.04.1983 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 202 VV-BBauG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Bundesbaugesetz (VV-BBauG)
Amtliche Abkürzung
VV-BBauG
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21074000000001

202.1
Diese Verwaltungsvorschriften treten, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

202.2 bis 202.4
(durch Zeitablauf gegenstandslos geworden)

An die
Bezirksregierungen,
Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter,
Dienststellen der Staatshochbauverwaltung (zugleich Finanzbauverwaltung),
Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden.