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  • ab 01.04.2010 (aktuelle Fassung)

§ 6 NFrüherkUG - Überprüfung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern (NFrüherkUG)
Amtliche Abkürzung
NFrüherkUG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21069

Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes bis zum 1. Dezember 2014.