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  • ab 01.10.1930 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 HBPGemArbS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über eine Gemeinschaftsarbeit zwischen Bremen und Preußen
Redaktionelle Abkürzung
HBPGemArbS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
96000010000000

Ferner sind die Preußische Staatsregierung und der Senat der Freien Hansestadt Bremen sich darüber einig, daß der Abschluß der vorstehenden Abkommen die Grundlage für die Vertiefung des Gemeinschaftsgedankens und für die weitere Entwicklung praktischer Gemeinschaftsarbeit in dem Wirtschaftsgebiet an Weser und Ems sein soll.

Zwischen der Preußischen Staatsregierung und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen herrscht weiter Übereinstimmung darüber, daß es im Sinne dieser Gemeinschaftsarbeit liegt, die wirtschaftliche Entwicklung dahin zu beobachten, ob und inwieweit sie die Gründung von weiteren Hafengemeinschaften wünschenswert macht.

Preußen und Bremen sind gemeinsam der Auffassung, daß bei der engen wirtschaftlichen Verbundenheit eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Wirtschaftsgebiet an Weser und Ems von dem Gedanken getragen sein muß,

  1. a)
    die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen in jeder Weise zu fördern und zu diesem Zwecke eine einheitliche Wirtschafts-, Verkehrs- und Tarifpolitik auf dem Gebiete der Seehäfen und Verkehrsstraßen zu betreiben,
  2. b)
    auf die Bremen im Gesamtinteresse Deutschlands obliegenden Aufgaben auf dem Gebiete der Schifffahrt und des Handels besondere Rücksicht zu nehmen,
  3. c)
    bei der Abgrenzung der Bezirke der höheren Verwaltungsstellen, sowie bei Festlegung ihres Sitzes den gemeinschaftlichen Belangen dieses Wirtschaftsgebietes Rechnung zu tragen.