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  • ab 01.10.1930 (aktuelle Fassung)

Anlage 10 HBPGemArbS - Weser-Ems-Abkommen.

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über eine Gemeinschaftsarbeit zwischen Bremen und Preußen
Redaktionelle Abkürzung
HBPGemArbS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
96000010000000

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen und die Preußische Staatsregierung schließen folgendes Abkommen:

§ 1.

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen und die Preußische Staatsregierung werden mit Rücksicht auf das gemeinsame Hinterland der Weser und Ems zur Vermeidung unwirtschaftlicher Anlagen auf eine einheitliche Entwicklung des Wirtschaftsgebietes an Weser und Ems und insbesondere auf eine einheitliche Seehäfenpolitik für dieses Gebiet hinwirken.

§ 2.

Die Preußische Staatsregierung und der Senat der Freien Hansestadt Bremen werden einander rechtzeitig von Maßnahmen Kenntnis geben, die die Interessen des anderen Vertragsteiles berühren, mit dem Ziele, eine wirtschaftlich vernünftige Ausnutzung der Seehäfen sicherzustellen.

Zu diesem Zwecke, und insbesondere um die gemeinsamen Belange der Weser- und Emshäfen zu erörtern, werden die Preußische Staatsregierung und der Senat der Freien Hansestadt Bremen je drei Vertreter ernennen, die, so oft es von einem der beiden Teile gewünscht wird, zusammentreten sollen. Die Hinzuziehung von Sachverständigen aus den Kreisen der Wirtschaft bleibt vorbehalten.