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  • ab 01.10.1930 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 HBPGemArbS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über eine Gemeinschaftsarbeit zwischen Bremen und Preußen
Redaktionelle Abkürzung
HBPGemArbS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
96000010000000

Die Preußische Staatsregierung und der Senat der Freien Hansestadt Bremen haben den Wunsch, das Wirtschaftsgebiet an der Unterweser einheitlich zu erschließen und in verständnisvoller Gemeinschaftsarbeit nach einheitlichen Gesichtspunkten zu entfalten, zur Förderung des Handels- und Weltverkehrs jeden den Belangen der gesamten deutschen Wirtschaft schädlichen Wettbewerb zu vermeiden und Verwaltungsunzuträglichkeiten zu beseitigen. Sie sind der übereinstimmenden Auffassung, daß dieses einheitliche Wirtschaftsgebiet unter Anerkennung der besonderen Stellung Bremens so zu verwalten ist, daß sich tunlichst Nachteile aus der verschiedenen Landeshoheit nicht ergeben. Sie erklären ihre Bereitwilligkeit, die hierzu erforderlichen Maßnahmen in gemeinsamer Arbeit so zu treffen, als ob Landesgrenzen nicht vorhanden wären.

Zu diesem Zwecke beschließen die Preußische Staatsregierung und der Senat der Freien Hansestadt Bremen, zunächst diejenigen Fragen zum Gegenstand ihrer gemeinsamen Arbeit zu machen, deren Regelung für eine gesunde Wirtschaftsentwicklung an der Unterweser als besonders dringlich anzusehen ist. Sie schließen daher die nachfolgenden hierneben als Anlagen 1-9 beigefügten Abkommen:

  1. 1.
    Abkommen zwischen Preußen und Bremen über die Förderung der Hochseefischerei in ihrem Gebiet.
  2. 2.
    Abkommen zwischen Preußen und Bremen, betreffend den Preußisch-Bremischen Staatsvertrag vom 21. Mai 1904/26. Mai 1905.
  3. 3.
    Preußisch-Oldenburgisch-Bremisches Abkommen über die einheitliche Handhabung der Wasserpolizei.
  4. 4.
    Preußisch-Oldenburgisch-Bremisches Abkommen über die Vorlage eines Staatsvertrages an das Reich über die Verwaltung der Wasserpolizei.
  5. 5.
    Abkommen zwischen Preußen und Bremen über kommunale Richtlinien für die Zusammenarbeit der preußischen und bremischen Gemeinden.
  6. 6.
    Abkommen zwischen Preußen und Bremen über die Regelung des kommunalen Lastenausgleichs.
  7. 7.
    Abkommen zwischen Preußen und Bremen über eine Regelung der örtlichen Zuständigkeit der preußischen und bremischen Polizeibeamten.
  8. 8.
    Preußisch-Oldenburgisch-Bremisches Abkommen über die Verkehrsregelung im Unterwesergebiet.
  9. 9.
    Abkommen zwischen Preußen und Bremen über Landesplanung im Unterwesergebiet.