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  • ab 30.06.1996 (aktuelle Fassung)

Art. 4 NIMVGemUmglG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIMVGemUmglG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100130000000

Für Rechts- und Verwaltungshandlungen sowie Berichtigungen, Eintragungen und Löschungen in öffentlichen Büchern, die aus Anlass der Durchführung des Staatsvertrages und dieses Gesetzes erforderlich werden, sind keine Kosten zu erheben oder zu erstatten.