Abschnitt 6 FRL SAB-RdErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung spezieller Arten- und Biotopschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (Förderrichtlinie "Spezieller Arten- und Biotopschutz - SAB")
- Redaktionelle Abkürzung
- FRL SAB-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
6.1 Bei den geförderten Vorhaben ist auf die Förderung durch das Land Niedersachsen bzw. durch die Freie Hansestadt Bremen und die EU ausdrücklich und gut sichtbar unter Verwendung eines entsprechenden Logos hinzuweisen.
6.2 Nach Titel VII der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden die Fördermaßnahmen wirksam begleitet und bewertet.
Gemäß Artikel 71 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, alle erforderlichen Informationen zu übermitteln, die eine Begleitung und eine Bewertung der Maßnahme bzw. des Programms, insbesondere hinsichtlich der Verwirklichung spezifischer Ziele und Prioritäten, ermöglichen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 605)