Abschnitt 5 FRL SAB-RdErl - Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung spezieller Arten- und Biotopschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (Förderrichtlinie "Spezieller Arten- und Biotopschutz - SAB")
- Redaktionelle Abkürzung
- FRL SAB-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Zuwendungsfähig sind nur die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausführung der Vorhaben anfallenden Ausgaben, die bei sparsamer und wirtschaftlicher Ausführung unmittelbar notwendig sind, um den Zweck des Vorhabens zu erreichen.
5.3 Bei der Ermittlung des EU-Anteils ergeben sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ohne die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird aus Landesmitteln finanziert, sofern der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
5.4 Die Höhe der Bagatellgrenze wird wie folgt festgesetzt:
5.4.1 Land Niedersachsen
5.4.1.1 Vorhaben nach Nummer 2.1 mit förderfähigen Ausgaben von weniger als 150 000 EUR pro Antragsteller werden nicht gefördert.
5.4.1.2 Vorhaben nach Nummer 2.2 mit förderfähigen Ausgaben von weniger als 25 000 EUR pro Antragsteller werden nicht gefördert.
5.4.2 Freie Hansestadt Bremen
Vorhaben nach den Nummern 2.1 und 2.2 mit förderfähigen Ausgaben von weniger als 25 000 EUR pro Antragsteller werden nicht gefördert.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 605)