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  • ab 28.08.2015 (aktuelle Fassung)

Anlage FRL SAB-RdErl - ELER-Förderperiode 2014-2020 (PFEIL) "Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)" ELER-Code 4.4 - Auswahlkriterien - Niedersachsen und Bremen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung spezieller Arten- und Biotopschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (Förderrichtlinie "Spezieller Arten- und Biotopschutz - SAB")
Redaktionelle Abkürzung
FRL SAB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100
I. Allgemeine AngabenAntragsjahr:
Antragstellerin, Antragsteller:
Registriernummer:
Bezeichnung des Vorhabens:
Posteingangsnummer (PEL):
II. Naturschutzfachliche KriterienBewertung*)Punkte
II.1Lage des Vorhabens in der Förderkulisse
Das Vorhaben liegt:
-im europäischen ökologischen Netz Natura 20003
-in einem Naturschutzgebiet/Großschutzgebiet2
-in einem sonstigen Gebiet mit hohem Naturwert1
-in keinem Schutzgebiet0
II.2Förderung von Arten und Biotop-/Lebensraumtypen der Anhänge zur FFH-RL und Vogelschutz-RL gemäß Prioritätenliste der Niedersächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz (www.nlwkn.niedersachsen.de) bzw. in Bremen Förderung der Zielarten des Zielartenkonzeptes Bremen (veröffentlicht im Bericht zur Lage der Natur in Bremen) (Grundlage: EU-Vorgabe)
-höchstprioritäre Arten und Biotop-/Lebensraumtypen4
-ausgestorbene und verschollene Arten und Biotop-/Lebensraumtypen
(nur bei positivem Votum NLWKN)
3
-prioritäre Arten und Biotop-/Lebensraumtypen2
-zu beobachtende Arten und Biotop-/Lebensraumtypen1
alternativ:
Vorkommen von Arten und Lebensraum-/Biotoptypen mit besonderem Handlungsbedarf (NDS/HB), die
-vom Aussterben bedroht sind4
-stark gefährdet sind3
-gefährdet/potenziell gefährdet sind2
-sonstige Arten/Biotope von landesweiter Bedeutung sind1
II.3Das Vorhaben ist aus einem Natura 2000-Managementplan abgeleitet2
0
II.4Lage des Vorhabens innerhalb der Kulisse "Hotspots" des Bundesprogramms "Biologische Vielfalt"
(Grundlage: BMUB, 01/2011)
2
0
II.5Das Vorhaben dient der Biotopvernetzung nach § 21 BNatSchG2
0
II.6Das Vorhaben dient zur Zielerfüllung der Niedersächsischen Naturschutzstrategie/Aktionsprogramme (u. a. Niedersächsische Moorlandschaften, Niedersächsische Gewässerlandschaften) bzw. dem Ziel- und Maßnahmenkonzept des Landschaftsprogramms Bremen4
3
2
1
Erreichte Punktzahl "Naturschutzfachliche Kriterien"
Maximal erreichbare Punktzahl21
III. Zusätzliche Kriterien (zur weiteren Differenzierung)Bewertung*)Punkte
III.1Das Vorhaben hat Synergieeffekte mit Maßnahmen anderer EU-Förderprogramme (u. a. ELER, EFRE, LIFE) 4
2
0
III.2Das Vorhaben ist ein in sich geschlossenes Projekt, das nach Abschluss nur mit geringen oder keinen weiteren Folgekosten für das jeweilige Bundesland verbunden ist 2
0
III.3Günstige Kosten-/Nutzen-Relation3
2
1
0
III.4Vervollständigung oder Weiterführung von in der Vergangenheit
(Förderperiode 2007-2013 PROFIL) begonnenen Vorhaben
2
0
III.5Regionalisierung
Zusatzpunkt "Ems" (für Bremen nicht zutreffend) 1
Erreichte Punktzahl "Zusätzliche Kriterien"
Maximal erreichbare Punktzahl nebst Zusatzpunkt12
Gesamtpunktzahl des Vorhabens

Erläuterung zu II.3 bis II.6 und III.1 bis III.4:

  • 0 Punkte = trifft nicht zu

  • 1 Punkt = trifft weniger zu

  • 2 Punkte = trifft zu

  • 3 Punkte = trifft im hohen Maß zu

  • 4 Punkte = trifft im besonders hohen Maß zu.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 605)