§ 39 WO-RiV - Wahlausschreiben
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)
- Amtliche Abkürzung
- WO-RiV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31200
Das Wahlausschreiben muss neben den Angaben nach § 5 Abs. 2 einen Hinweis darauf enthalten, wie sich der Präsidialrat nach § 47 NRiG zusammensetzt.