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§ 9 NPGHarzNI - Befreiungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Nationalpark "Harz (Niedersachsen)" (NPGHarzNI)
Amtliche Abkürzung
NPGHarzNI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Für notwendige Kapazitätserweiterungen von Ver- und Entsorgungsanlagen für Siedlungen, die vom Nationalpark umschlossen sind, soll abweichend von § 67 Abs. 1 und 2 Satz 1 BNatSchG Befreiung von den Vorschriften dieses Gesetzes erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 34 BNatSchG erfüllt sind.