Abschnitt 4 KrV§141BEG - 4. Statistische Erfassung
Bibliographie
- Titel
- Krankenversorgung nach §§ 141a bis 141c BEG
- Redaktionelle Abkürzung
- KrV§141BEG,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100000100006
Eine statistische Erfassung der geltend gemachten und anerkannten Ansprüche auf Krankenversorgung erfolgt nicht. Auf meinen RdErl. vom 27.7.1966 - 1/8 - 3851 - 00 (GültL 137/11) wird verwiesen.