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  • ab 25.10.1966 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 KrV§141BEG - 4. Statistische Erfassung

Bibliographie

Titel
Krankenversorgung nach §§ 141a bis 141c BEG
Redaktionelle Abkürzung
KrV§141BEG,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100006

Eine statistische Erfassung der geltend gemachten und anerkannten Ansprüche auf Krankenversorgung erfolgt nicht. Auf meinen RdErl. vom 27.7.1966 - 1/8 - 3851 - 00 (GültL 137/11) wird verwiesen.