Abschnitt 5 KomGGBefRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Beförderung von an Straßen und Plätzen illegal abgelagerten gefährlichen Gütern durch die Kommunen
- Redaktionelle Abkürzung
- KomGGBefRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 99200
Dieser RdErl. tritt am 23. 9. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. 9. 2025 außer Kraft.
Gesonderte Vorschriften für Feuerwehren bleiben unberührt.
Außer Kraft am 1. Oktober 2025 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 14. September 2020 (Nds. MBl. S. 946)
An die
Kommunen