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  • ab 10.08.1998 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 NuklSpGefAb - 2. Gefährdung durch radioaktive Stoffe

Bibliographie

Titel
Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (Nachsorge)
Redaktionelle Abkürzung
NuklSpGefAb,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000051

Aus derartigen Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen können sich erhebliche Gefahren für die Bevölkerung, die Einsatzkräfte und die Umwelt ergeben. Die von radioaktiven Stoffen ausgesandte Strahlung ist mit menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar. Eine Einschätzung der Gefahrenlage vor Ort ist deshalb oft nicht oder nicht sofort möglich. Um die von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren so gering wie möglich zu halten, sind spezielle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen.