Abschnitt 1 NuklSpGefAb - 1. Definition
Bibliographie
- Titel
- Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (Nachsorge)
- Redaktionelle Abkürzung
- NuklSpGefAb,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28800000000051
Nukleare Nachsorge umfaßt die von den zuständigen Behörden zu treffenden Maßnahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr in Zwischenfällen, in denen radioaktive Stoffe (Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) sich außerhalb ihres bestimmungsgemäßen Verbleibs befinden, insbesondere wenn sie gesetzeswidrig verwendet werden oder werden sollen.