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  • ab 10.08.1998 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NuklSpGefAb - 1. Definition

Bibliographie

Titel
Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (Nachsorge)
Redaktionelle Abkürzung
NuklSpGefAb,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000051

Nukleare Nachsorge umfaßt die von den zuständigen Behörden zu treffenden Maßnahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr in Zwischenfällen, in denen radioaktive Stoffe (Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) sich außerhalb ihres bestimmungsgemäßen Verbleibs befinden, insbesondere wenn sie gesetzeswidrig verwendet werden oder werden sollen.