Abschnitt 2 NuklSpGefAb - 2. Gefährdung durch radioaktive Stoffe
Bibliographie
- Titel
- Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (Nachsorge)
- Redaktionelle Abkürzung
- NuklSpGefAb,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28800000000051
Aus derartigen Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen können sich erhebliche Gefahren für die Bevölkerung, die Einsatzkräfte und die Umwelt ergeben. Die von radioaktiven Stoffen ausgesandte Strahlung ist mit menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar. Eine Einschätzung der Gefahrenlage vor Ort ist deshalb oft nicht oder nicht sofort möglich. Um die von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren so gering wie möglich zu halten, sind spezielle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen.