Abschnitt 5 VergRL-RdErl - Genehmigung nach dem BBiG
Bibliographie
- Titel
- Rahmenrichtlinien über die Vergütung von nebenamtlicher und nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit in der Landesverwaltung sowie über die Entschädigung der Mitglieder in Ausschüssen nach dem BBiG (Vergütungsrichtlinien)
- Redaktionelle Abkürzung
- VergRL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Die Genehmigung nach § 40 Abs. 4 und § 77 Abs. 3 BBiG gilt für die Festsetzung von Entschädigungen im Rahmen der Nummer 4 für Landesbehörden, die zuständige Stelle nach dem BBiG sind, als erteilt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 Satz 1 des Runderlasses vom 24. Januar 2020 (Nds. MBl. S. 178)