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  • ab 01.02.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 VergRL-RdErl - Genehmigung nach dem BBiG

Bibliographie

Titel
Rahmenrichtlinien über die Vergütung von nebenamtlicher und nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit in der Landesverwaltung sowie über die Entschädigung der Mitglieder in Ausschüssen nach dem BBiG (Vergütungsrichtlinien)
Redaktionelle Abkürzung
VergRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Die Genehmigung nach § 40 Abs. 4 und § 77 Abs. 3 BBiG gilt für die Festsetzung von Entschädigungen im Rahmen der Nummer 4 für Landesbehörden, die zuständige Stelle nach dem BBiG sind, als erteilt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 Satz 1 des Runderlasses vom 24. Januar 2020 (Nds. MBl. S. 178)