Art. 2 AbwHH-S
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über öffentlich- rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
- Redaktionelle Abkürzung
- AbwHH-S,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach Artikel 1 gelten die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Für die Wahrnehmung der Aufgaben gilt das Fachrecht des Landes, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden.