Anlage 1 FwVO - Typisierung und Mindestausstattung der Feuerwehrfahrzeuge
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -)
- Amtliche Abkürzung
- FwVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
(zu § 4 Abs. 1)
Typ | Art und Zweck des Feuerwehrfahrzeugs | Mindestausstattung | ||
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1 | Einsatzleitfahrzeug | |||
als Führungsfahrzeug der Einsatzleitung | 1. | Aufnahmemöglichkeit für einen erweiterten Selbständigen Trupp, | ||
2. | zwei Kommunikationsarbeitsplätze, | |||
3. | zwei fest eingebaute Funkgeräte für Verbindungen mit der Leitstelle und ein fest eingebautes Funkgerät für den Einsatzstellenfunk, | |||
4. | ein Handfunkgerät für den Einsatzstellenfunk und | |||
5. | eine Außenlautsprecheranlage; | |||
2 | Löschfahrzeug | |||
2.1 | mit Truppbesatzung | |||
2.1.1 | zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr | 1. | Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp, | |
2. | fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar, | |||
3. | Löschwasserbehälter mit 1.800 l Inhalt, | |||
4. | Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, | |||
5. | zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte, | |||
6. | eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und | |||
7. | Sonderlöschmittel; | |||
2.1.2 | zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr | 1. | Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp, | |
2. | fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar, | |||
3. | Löschwasserbehälter mit 4.000 l Inhalt, | |||
4. | Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, | |||
5. | zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte, | |||
6. | eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m, | |||
7. | Sonderlöschmittel und | |||
8. | Dachmonitor; | |||
2.2 | mit Staffelbesatzung | |||
2.2.1 | zur Menschenrettung und Brandbekämpfung | 1. | Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel, | |
2. | feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe, | |||
3. | Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar, | |||
4. | vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte und | |||
5. | eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m; | |||
2.2.2 | zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs | 1. | Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel, | |
2. | feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe, | |||
3. | fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar, | |||
4. | Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt, | |||
5. | Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, | |||
6. | vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte, | |||
7. | eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und | |||
8. | Sonderlöschmittel; | |||
wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden; | ||||
2.2.3 | zur Menschenrettung und Brandbekämpfung, zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr | 1. | Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel, | |
2. | fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar, | |||
3. | Löschwasserbehälter mit 2.500 l Inhalt, | |||
4. | Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, | |||
5. | vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte, | |||
6. | eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und | |||
7. | Sonderlöschmittel; | |||
2.3 | mit Gruppenbesatzung | |||
2.3.1 | zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs | 1. | Aufnahmemöglichkeit für eine Gruppe, | |
2. | feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe, | |||
3. | fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar, | |||
4. | Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt, | |||
5. | Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, | |||
6. | vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte, | |||
7. | eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und | |||
8. | Sonderlöschmittel; | |||
wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden; | ||||
2.3.2 | zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs | 1. | Aufnahmemöglichkeit für eine Gruppe, | |
2. | feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe, | |||
3. | fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar, | |||
4. | Löschwasserbehälter mit 1.600 l Inhalt, | |||
5. | Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, | |||
6. | vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte, | |||
7. | eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m, | |||
8. | eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 12 m und | |||
9. | Sonderlöschmittel; | |||
3 | Hubrettungsfahrzeug | |||
zur Durchführung der Rettung von Menschen aus Höhen und Tiefen sowie sonstigen Notlagen oder zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges | 1. | Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp | ||
2. | Rettungshöhe von 12, 18 oder 23 m | |||
(Rettungshöhe ist abhängig vom Einsatzgebiet); | ||||
4 | Rüstwagen | |||
zur Durchführung technischer Hilfeleistungen größeren Umfangs | 1. | Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp, | ||
2. | Geländefähigkeit (Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1) | |||
3. | eingebaute maschinelle Zugeinrichtung, Nennzugkraft 50 kN, | |||
4. | angebauter Lichtmast und | |||
5. | vom Fahrzeugmotor angetriebener, eingebauter Stromerzeuger, 22 kVA; | |||
5 | Gerätewagen | |||
5.1 | zum Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern | 1. | Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp, | |
2. | sechs Chemikalienschutzanzüge, | |||
3. | acht leichte Chemikalienschutzanzüge, | |||
4. | sechs umluftunabhängige Atemschutzgeräte, | |||
5. | je ein Fasspumpwerk aus nicht rostendem Stahl oder Polypropylen (PP) einschließlich Motor, | |||
6. | eine Gefahrgutumfüllpumpe GUP 3-1,5, | |||
7. | diverse Auffangbehälter, Gesamtinhalt 5.000 l, | |||
8. | Messgerätesatz einschließlich Probeentnahmegerätesatz und | |||
9. | Reinigungsset; | |||
5.2 | für logistische Aufgaben kleineren Umfangs | 1. | Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp, | |
2. | Nutzlast mindestens 2.000 kg, | |||
3. | Ladefläche für mindestens sechs Rollcontainer, Gitterboxen oder Europaletten, | |||
4. | Ladebordwand Nutzlast mindestens 750 kg, | |||
5. | Zusatzbeladung für z. B. Ölschadensbekämpfung, Nachschub bei Großeinsätzen, besondere Geräte für die spezielle technische Hilfeleistung oder | |||
6. | Zusatzbeladung mit Ausrüstungsmodul "Gefahrgut" nach DIN 14555-22; | |||
5.3 | zum Transport von Ausrüstungen und sonstigen Materialien - insbesondere auch bei Hochwasser und Großschadenslagen/-ereignissen - oder als Schlauchwagen | 1. | Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel, | |
2. | Nutzlast mindestens 4.000 kg, | |||
3. | Ladefläche für mindestens acht Rollcontainer, Gitterboxen oder Europaletten, | |||
4. | Ladebordwand Nutzlast 1.500 kg, | |||
5. | Geländefähigkeit (Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1) | |||
6. | Zusatzbeladung | |||
a) | für z. B. Waldbrandbekämpfung, Ölschadensbekämpfung, Nachschub bei Großeinsätzen, besondere Geräte für spezielle technische Hilfeleistungen oder | |||
b) | mit Ausrüstungsmodul "Gefahrgut" nach DIN 14555-22 oder | |||
c) | mit Ausrüstungsmodul "Wasserversorgung" nach DIN 14555-22 | |||
und | ||||
7. | bei Verwendung als Schlauchwagen Kameraüberwachung im Fahrerhaus für den rückwärtigen Bereich; | |||
6 | Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter | |||
zum Transport von Abrollbehältern | Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp | |||
(Abrollbehälter können auch die Merkmale der Fahrzeuggruppen der Typen 4 und 5 erfüllen). |