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  • ab 07.05.2010 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 FwVO - Typisierung und Mindestausstattung der Feuerwehrfahrzeuge

Bibliographie

Titel
Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -)
Amtliche Abkürzung
FwVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

(zu § 4 Abs. 1)

TypArt und Zweck des FeuerwehrfahrzeugsMindestausstattung
1Einsatzleitfahrzeug
als Führungsfahrzeug der Einsatzleitung 1.Aufnahmemöglichkeit für einen erweiterten Selbständigen Trupp,
2.zwei Kommunikationsarbeitsplätze,
3.zwei fest eingebaute Funkgeräte für Verbindungen mit der Leitstelle und ein fest eingebautes Funkgerät für den Einsatzstellenfunk,
4.ein Handfunkgerät für den Einsatzstellenfunk und
5.eine Außenlautsprecheranlage;
2Löschfahrzeug
2.1mit Truppbesatzung
2.1.1 zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr 1.Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
2.fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
3.Löschwasserbehälter mit 1.800 l Inhalt,
4.Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
5.zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
6.eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
7.Sonderlöschmittel;
2.1.2 zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr 1.Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
2.fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
3.Löschwasserbehälter mit 4.000 l Inhalt,
4.Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
5.zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
6.eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m,
7.Sonderlöschmittel und
8.Dachmonitor;
2.2mit Staffelbesatzung
2.2.1 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung 1.Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
2.feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
3.Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
4.vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte und
5.eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m;
2.2.2 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs 1.Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
2.feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
3.fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
4.Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt,
5.Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
6.vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
7.eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
8.Sonderlöschmittel;
wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden;
2.2.3 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung, zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr 1.Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
2.fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
3.Löschwasserbehälter mit 2.500 l Inhalt,
4.Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
5.vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
6.eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
7.Sonderlöschmittel;
2.3mit Gruppenbesatzung
2.3.1 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs 1.Aufnahmemöglichkeit für eine Gruppe,
2.feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
3.fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
4.Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt,
5.Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
6.vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
7.eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
8.Sonderlöschmittel;
wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden;
2.3.2 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs 1.Aufnahmemöglichkeit für eine Gruppe,
2.feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
3.fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
4.Löschwasserbehälter mit 1.600 l Inhalt,
5.Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
6.vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
7.eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m,
8.eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 12 m und
9.Sonderlöschmittel;
3Hubrettungsfahrzeug
zur Durchführung der Rettung von Menschen aus Höhen und Tiefen sowie sonstigen Notlagen oder zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges 1.Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp
2.Rettungshöhe von 12, 18 oder 23 m
(Rettungshöhe ist abhängig vom Einsatzgebiet);
4Rüstwagen
zur Durchführung technischer Hilfeleistungen größeren Umfangs 1.Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
2.Geländefähigkeit (Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1)
3.eingebaute maschinelle Zugeinrichtung, Nennzugkraft 50 kN,
4.angebauter Lichtmast und
5.vom Fahrzeugmotor angetriebener, eingebauter Stromerzeuger, 22 kVA;
5Gerätewagen
5.1 zum Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern 1.Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
2.sechs Chemikalienschutzanzüge,
3.acht leichte Chemikalienschutzanzüge,
4.sechs umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
5.je ein Fasspumpwerk aus nicht rostendem Stahl oder Polypropylen (PP) einschließlich Motor,
6.eine Gefahrgutumfüllpumpe GUP 3-1,5,
7.diverse Auffangbehälter, Gesamtinhalt 5.000 l,
8.Messgerätesatz einschließlich Probeentnahmegerätesatz und
9.Reinigungsset;
5.2 für logistische Aufgaben kleineren Umfangs 1.Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
2.Nutzlast mindestens 2.000 kg,
3.Ladefläche für mindestens sechs Rollcontainer, Gitterboxen oder Europaletten,
4.Ladebordwand Nutzlast mindestens 750 kg,
5.Zusatzbeladung für z. B. Ölschadensbekämpfung, Nachschub bei Großeinsätzen, besondere Geräte für die spezielle technische Hilfeleistung oder
6.Zusatzbeladung mit Ausrüstungsmodul "Gefahrgut" nach DIN 14555-22;
5.3 zum Transport von Ausrüstungen und sonstigen Materialien
- insbesondere auch bei Hochwasser und Großschadenslagen/-ereignissen - oder als Schlauchwagen
1.Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
2.Nutzlast mindestens 4.000 kg,
3.Ladefläche für mindestens acht Rollcontainer, Gitterboxen oder Europaletten,
4.Ladebordwand Nutzlast 1.500 kg,
5.Geländefähigkeit (Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1)
6.Zusatzbeladung
a)für z. B. Waldbrandbekämpfung, Ölschadensbekämpfung, Nachschub bei Großeinsätzen, besondere Geräte für spezielle technische Hilfeleistungen oder
b)mit Ausrüstungsmodul "Gefahrgut" nach DIN 14555-22 oder
c)mit Ausrüstungsmodul "Wasserversorgung" nach DIN 14555-22
und
7.bei Verwendung als Schlauchwagen Kameraüberwachung im Fahrerhaus für den rückwärtigen Bereich;
6Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter
zum Transport von Abrollbehältern Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp
(Abrollbehälter können auch die Merkmale der Fahrzeuggruppen der Typen 4 und 5 erfüllen).