Abschnitt 4 TZLKRdErl - Begrenzt dienstfähige Lehrkräfte
(§ 27 BeamtStG)
Bibliographie
- Titel
- Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- TZLKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die Regelungen der Nummer 2 finden bei begrenzt dienstfähigen Lehrkräften entsprechende Anwendung.