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  • ab 01.08.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 TZLKRdErl - Lehrkräfte im Beschäftigtenverhältnis

Bibliographie

Titel
Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
Redaktionelle Abkürzung
TZLKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Auf Lehrkräfte im Beschäftigtenverhältnis sind die vorstehenden Regelungen mit Ausnahme der Nr. 2.4 entsprechend anzuwenden, soweit nicht Sonderregelungen gelten.