Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 TZLKRdErl - Begrenzt dienstfähige Lehrkräfte
(§ 27 BeamtStG)

Bibliographie

Titel
Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
Redaktionelle Abkürzung
TZLKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die Regelungen der Nummer 2 finden bei begrenzt dienstfähigen Lehrkräften entsprechende Anwendung.