Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 TZLKRdErl - Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
(§ 81 NBG i. V. m. § 7 MuschEltZV)

Bibliographie

Titel
Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
Redaktionelle Abkürzung
TZLKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die Regelungen der Nummer 1.4 und der Nummer 2 finden bei Lehrkräften, die eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gemäß § 81 NBG i. V. m. § 7 MuschEltZV ausüben, entsprechende Anwendung. Die Lehrkräfte sind im Hinblick auf diese Regelungen den Lehrkräften, die eine Teilzeitbeschäftigung nach § 62 NBG ausüben, gleichgestellt.