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  • ab 23.06.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 NLVwBCLLRdErl - Ziele

Bibliographie

Titel
Leitlinie zum Business Continuity Management (BCLL) in der Niedersächsischen Landesverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
NLVwBCLLRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20150

Mit dem BCM soll die Resilienz der Landesverwaltung erhöht und insbesondere folgende Ziele für Notfallsituationen verfolgt werden:

  • Sicherstellung, dass relevante gesetzliche und verwaltungsinterne Vorgaben eingehalten werden,

  • Sicherstellung der Aufgabenerfüllung der Verwaltung innerhalb des Staatswesens,

  • Schutz der Beschäftigten der Verwaltung,

  • Schutz der Reputation der Verwaltung in der Öffentlichkeit, insbesondere bei einer Unterbrechung des Geschäftsbetriebs.

2.1 Zur Erreichung dieser Ziele etablieren die Ressorts ein Business Continuity Management System (BCMS) auf Grundlage dieser Leitlinie.

2.2 Zusätzlich wird ein ressortübergreifendes BCMS eingerichtet, das folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit in Bezug auf das BCM,

  • Unterstützung der Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung bei der Einführung eines BCMS,

  • Harmonisierung der BCMS in den Behörden,

  • Wirksamkeits- und Reifegradprüfung der BCMS der Behörden nach zuvor einheitlich durch das BCM-Board festgelegten Vorgaben.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 23. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 300)