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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 ERiFBZuwRLAV - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fortbildungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit
Redaktionelle Abkürzung
ERiFBZuwRLAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30200

Für das Angebot von Fortbildungsprogrammen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen können Zuwendungen gewährt werden. In dem Fortbildungsprogramm dürfen nur dem Zuwendungszweck entsprechende Fortbildungsveranstaltungen (Lehrgänge, deren Angebot täglich mindestens vier Stunden umfasst) enthalten sein.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 der AV vom 3. November 2020 (Nds. Rpfl. S. 409)