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  • ab 07.11.1997 (aktuelle Fassung)

§ 40 NLWO - Ausstattung des Wahlvorstandes

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO)
Amtliche Abkürzung
NLWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11210010600000

Die Gemeinde übergibt der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher eines jeden Wahlbezirks vor Beginn der Wahlhandlung

  1. 1.
    das Wählerverzeichnis,
  2. 2.
    das besondere Wahlscheinverzeichnis (§ 22 Abs. 6),
  3. 3.
    Stimmzettel in genügender Zahl,
  4. 4.
    Vordrucke der Wahlniederschrift,
  5. 5.
    Vordrucke der Schnellmeldung,
  6. 6.
  7. 7.
    Abdruck der Wahlbekanntmachung,
  8. 8.
    Verschlussmaterial für die Wahlurne,
  9. 9.
    Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine.