§ 40 NLWO - Ausstattung des Wahlvorstandes
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO)
- Amtliche Abkürzung
- NLWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11210010600000
Die Gemeinde übergibt der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher eines jeden Wahlbezirks vor Beginn der Wahlhandlung
- 1.
das Wählerverzeichnis,
- 2.
das besondere Wahlscheinverzeichnis (§ 22 Abs. 6),
- 3.
Stimmzettel in genügender Zahl,
- 4.
Vordrucke der Wahlniederschrift,
- 5.
Vordrucke der Schnellmeldung,
- 6.
Abdruck des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes und der Niedersächsischen Landeswahlordnung,
- 7.
Abdruck der Wahlbekanntmachung,
- 8.
Verschlussmaterial für die Wahlurne,
- 9.
Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine.