§ 9 WassPolKüA - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf dem Küstenmeer
- Redaktionelle Abkürzung
- WassPolKüA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011150000000
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidentin - Staatskanzlei - hinterlegt. Diese teilt den übrigen Vertragsländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
(2) Das Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft (1), der auf den Monat folgt, in dem die letzte der von den Vertragsländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden hinterlegt ist.