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  • ab 02.01.2003 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 12 JBeitrGVollstrAV - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Vollstreckung von Ansprüchen nach dem Justizbeitreibungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
JBeitrGVollstrAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35508

Diese AV tritt am 2. 1. 2003 in Kraft. Die nach Maßgabe der Bezugs-RV heranzuziehenden Bestimmungen der JKassO über die Aufgaben der Kassen im Kosteneinziehungsverfahren sind von dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt an nicht mehr anzuwenden.

An
das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung
das Landesarbeitsgericht
die Arbeitsgerichte