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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 GAG-UStRdErl - JVEG

Bibliographie

Titel
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Amtshandlungen und Leistungen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Redaktionelle Abkürzung
GAG-UStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Die von einem niedersächsischen Gericht oder einer niedersächsischen Justizbehörde beantragten und nach dem JVEG abzurechnenden Gutachten erfolgen gegenüber demselben Rechtsträger und unterliegen als Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer. Entsprechende Gutachten für andere Gerichte und Justizbehörden sind der Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz zu unterwerfen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 Satz 2 des RdErl. vom 5. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 544)