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  • ab 15.12.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 SPNBErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)
Redaktionelle Abkürzung
SPNBErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21147

6.1 Im Fall der Nummer 4.1.1 ist die landesweit einheitliche Bezeichnung "Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen", im Übrigen die landesweit einheitliche Bezeichnung "Seniorenstützpunkt Niedersachsen" zu verwenden. Ein die kommunale Gebietskörperschaft nach Nummer 3.1 Satz 1 kennzeichnender Namenszusatz kann aufgenommen werden.

6.2 Die inhaltlich-fachliche Unterstützung im Bereich der Seniorenberatung erfolgt durch die bei der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. eingerichtete Landesagentur Generationendialog Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erlasses vom 1. Dezember 2021 (Nds. MBl. S. 1867)