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  • ab 29.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RAPEX-RdErl - Verfahren für die Erstellung von Meldungen bei lokalen Ereignissen

Bibliographie

Titel
Verfahren für die Nutzung des Schnellwarnsystems für bestimmte Verbraucherprodukte (RAPEX)
Redaktionelle Abkürzung
RAPEX-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78580

Hat die Herstellerin, der Hersteller oder die Inverkehrbringerin oder der Inverkehrbringer des betroffenen Produkts ihren oder seinen Sitz in Niedersachsen und liegt ein lokales Ereignis i. S. des Teils I Nr. 6.2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/417 vor, so sind das ML und die Länderkontaktstelle über den Sachverhalt durch die zuständige Behörde zu informieren. Hierfür ist das vorgegebene Formular zu nutzen (siehe Nummer 3). Das ML leitet die Information an die zuständigen obersten Landesbehörden weiter.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 6. August 2019 (Nds. MBl. S. 1250)