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  • ab 09.12.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 BHähneHRdErl - Inaugenscheinnahme

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Mindestanforderungen an die Haltung männlicher Legehybride, sog. "Bruderhähne"
Redaktionelle Abkürzung
BHähneHRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Beim Stalldurchgang gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 TierSchNutztV ist auch darauf zu achten, ob sich möglicherweise fehlgesexte Hennen unter den Bruderhähnen befinden, die sich überwiegend an den höchsten Stellen im Stall oder in den dunkelsten Ecken aufhalten, um dem Federpicken durch die Hähne zu entkommen. Diese Tiere sind, sobald sie sich identifizieren lassen, aus Tierschutzgründen aus dem Stall zu entfernen und separat unterzubringen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 25. November 2021 (Nds. MBl. S. 1822)