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  • ab 09.12.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 BHähneHRdErl - Sachkunde

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Mindestanforderungen an die Haltung männlicher Legehybride, sog. "Bruderhähne"
Redaktionelle Abkürzung
BHähneHRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Die Haltung männlicher Legehybriden erfordert eine besondere Sachkunde, um eine verhaltensgerechte Unterbringung i. S. des § 2 Nr. 1 TierSchG sicherzustellen und das Auftreten von Verhaltensstörungen im Ansatz zu erkennen und diesem gegenzusteuern. Die Aufzucht männlicher Legehybride ist bisher in § 17 TierSchNutztV nicht erfasst. Stellt die zuständige Behörde Mängel in der Tierhaltung fest, die auf eine fehlende Sachkunde schließen lassen, kann sie gemäß § 16 a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz eine entsprechende Nachschulung veranlassen. Die LWK und die Hochschule Osnabrück bereiten derzeit entsprechende Kurse und die Erweiterung des Sachkundelehrgangs für Masthühnerhalter vor.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 25. November 2021 (Nds. MBl. S. 1822)