Abschnitt 8 ASVGewFördErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von anthropogenen Spurenstoffen in Gewässern
- Redaktionelle Abkürzung
- ASVGewFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Dieser Erl. tritt am 23. 11. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 23. November 2022 (Nds. MBl. S. 1603)
An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Nachrichtlich:
An
den Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN),
den Wasserverbandstag,
die Region Hannover, Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte, die Samtgemeinden und Gemeinden.