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  • ab 13.12.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL VOBS-RdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen (Richtlinie VOBS)
Redaktionelle Abkürzung
RL VOBS-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Zuwendungen können gewährt werden an

3.1
Stiftungen, Träger der Natur- und Geoparke, Verbände, Vereine und Träger nichtbehördlicher Einrichtungen zur VOBS sowie zur Vernetzung der Projekte zur VOBS, sofern sie als gemeinnützig anerkannt sind,

3.2
Zweckbetriebe und Zweckverbände von Gebietskörperschaften und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern diese dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen und gemeinnützig tätig sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 23. November 2023 (Nds. MBl. S. 1045)