Abschnitt 7 RL VOBS-RdErl - Anweisungen zum Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen (Richtlinie VOBS)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL VOBS-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO, soweit Abweichungen nicht in dieser Richtlinie zugelassen worden sind.
7.2 Bewilligungsbehörde ist der NLWKN.
7.3 Anträge auf Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen. Die beizufügenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsvordruck, der bei der Bewilligungsbehörde verfügbar ist. Die Bewilligungsbehörde kann weitere, zur Beurteilung des Antrages und des Verwendungsnachweises erforderliche Unterlagen von dem Antragsteller verlangen.
Hinweise zu der Prüfung der Zuwendungsfähigkeit und der Bewertung der Zuwendungsfähigkeit von Anträgen auf Zuwendung sind Teil des Bezugserlasses.
7.4 Eine Evaluierung dieses RdErl. wird im Jahr 2026 durch das MU gemeinsam mit dem NLWKN als Bewilligungsbehörde unter Einbindung der unteren Naturschutzbehörden sowie der Träger der Einrichtungen zur VOBS und der Vernetzungsstelle VOBS durchgeführt.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 23. November 2023 (Nds. MBl. S. 1045)