Abschnitt 4 GestDErl - Inhalt und Dauer der Qualifizierung
Bibliographie
- Titel
- Gestütdienst des Landes Niedersachsen; Qualifizierung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NLVO
- Redaktionelle Abkürzung
- GestDErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
4.1 Die Qualifizierung dauert ein Jahr und sechs Monate. Sie kann bis auf sechs Monate verkürzt werden, wenn die bisherige Tätigkeit schon hinreichende Kenntnisse für die neue Laufbahn vermittelt hat.
4.2 Die Qualifizierung gliedert sich grundsätzlich in folgende Abschnitte:
4.2.1 | Sattelmeisterdienst (im Landgestüt, in der Hengstprüfungsanstalt Adelheidsdorf und in einer Besamungsstation) | 16 Monate; |
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4.2.2 | externer Ausbildungs-/Turnierstall | 1 Monat; |
4.2.3 | Fortbildungen | 1 Monat. |
Die Qualifizierungsziele und Inhalte in den einzelnen Qualifizierungsabschnitten richten sich nach der Anlage.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 8. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1656)