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  • ab 01.05.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 ALEVRdErl - Vorabinformation des Einzugs (Pre-Notification)

Bibliographie

Titel
Lastschrifteinzugsverfahren für Einnahmen; aktives Lastschrifteinzugsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ALEVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Als Vorabinformation ist jede Mitteilung (z. B. Rechnung, Vertrag) der Lastschrifteinreicherin oder des Lastschrifteinreichers an die Zahlerin oder den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt.

Die Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie muss der Zahlerin oder dem Zahler rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, sofern mit der Zahlerin oder dem Zahler keine abweichende Frist vereinbart wurde) zugesandt worden sein, damit sie oder er sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann. Ein Mustervordruck ist als Anlage 2 beigefügt.

Außer Kraft am 1. Mai 2025 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 1. Mai 2020 (Nds. MBl. S. 511)