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  • ab 01.05.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 ALEVRdErl - Mandatsreferenz

Bibliographie

Titel
Lastschrifteinzugsverfahren für Einnahmen; aktives Lastschrifteinzugsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ALEVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die Mandatsreferenz kann aus bis zu 35 Zeichen bestehen. Eine Mandatsreferenznummer ist immer nur einmal zu vergeben. Die Dienststellen des Landes Niedersachsen sind verpflichtet, bei den ersten vier Stellen der Mandatsreferenz ihre Dienststellennummer zu verwenden. Alle weiteren Stellen sind von den Dienststellen frei wählbar. Empfohlen wird, das HVS-Kassenzeichen der Annahmeanordnung auch als Mandatsreferenz zu verwenden. Hierzu wird insbesondere auf die Unterlage "Haushaltsvollzugssystem (HVS) - Schulungsheft Allgemeiner Teil - Teil I" zum Thema SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) im Intranet des MF unter http://intra.mf.niedersachsen.de und dort über den Pfad "HWS > Schulung" verwiesen.

Die Dienststellen sind bei der Vergabe der Mandatsreferenz eigenverantwortlich und haben sicherzustellen, dass anhand der Mandatsreferenz die SEPA-Lastschrift bei Rückfragen eindeutig zu erkennen ist und das Mandat bei Bedarf der LHK vorgelegt werden kann. Die SEPA-Lastschriftmandate sind bei den Dienststellen aufzubewahren.

Außer Kraft am 1. Mai 2025 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 1. Mai 2020 (Nds. MBl. S. 511)