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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 JVRevGAAV - Gegenstand der Innenrevision und deren Zusammensetzung

Bibliographie

Titel
Geschäftsanweisung für Revisorinnen und Revisoren für den Justizvollzug
Redaktionelle Abkürzung
JVRevGAAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35200

1.1
In Niedersachsen besteht eine Innenrevision für den Justizvollzug. Die Innenrevision prüft die Ordnungsmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit der Aufgabenwahrnehmung durch die Justizvollzugseinrichtungen, bestehend aus den Justizvollzugsanstalten, der Jugendarrestanstalt und dem Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges.

1.2
Die Innenrevision für den Justizvollzug setzt sich aus der Leiterin oder dem Leiter der Innenrevision und den Revisorinnen und Revisoren für den Justizvollzug zusammen.

Außer Kraft am 31. Dezember 2029 durch Nummer 8 der AV vom 16. November 2023 (Nds. Rpfl. S. 562)