Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.03.1991, Az.: 2 L 86/90

Klage ohne Vorverfahren; Zulässigkeit; Eintritt eines Beförderungshindernisses; Auswahl der Beförderungsstelle; Ranggleich; Beurteilung; Eignung; Alter

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
20.03.1991
Aktenzeichen
2 L 86/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 13135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1991:0320.2L86.90.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 42, 385

Amtlicher Leitsatz

Eine Klage ohne Vorverfahren (§ 75 VwGO) kann wegen des bevorstehenden Eintritts eines Beförderungshindernisses zulässig sein.

Bei der Auswahl für eine Beförderungsstelle kann eine nicht "ranggleiche" dienstliche Beurteilung des von dem Dienstherrn ausersehenen Bewerbers bewirken, daß er nicht als gleich geeignet wie ein Mitbewerber angesehen werden darf, dessen inhaltlich gleichlautende Beurteilung sich auf die Leistungen in einem höher besoldeten Amt bezieht.