Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.03.1991, Az.: 2 L 86/90
Klage ohne Vorverfahren; Zulässigkeit; Eintritt eines Beförderungshindernisses; Auswahl der Beförderungsstelle; Ranggleich; Beurteilung; Eignung; Alter
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 20.03.1991
- Aktenzeichen
- 2 L 86/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 13135
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1991:0320.2L86.90.0A
Rechtsgrundlagen
- § 75 VwGO
- § 68 VwGO
- § 192 BG ND
- § 14 Abs. 2 Nr. 2 BG ND
- § 14 Abs. 2 Nr. 3 BG ND
Fundstelle
- OVGE MüLü 42, 385
Amtlicher Leitsatz
Eine Klage ohne Vorverfahren (§ 75 VwGO) kann wegen des bevorstehenden Eintritts eines Beförderungshindernisses zulässig sein.
Bei der Auswahl für eine Beförderungsstelle kann eine nicht "ranggleiche" dienstliche Beurteilung des von dem Dienstherrn ausersehenen Bewerbers bewirken, daß er nicht als gleich geeignet wie ein Mitbewerber angesehen werden darf, dessen inhaltlich gleichlautende Beurteilung sich auf die Leistungen in einem höher besoldeten Amt bezieht.