Abschnitt 3 VV-Verw-eigPrüf-Verm
Bibliographie
- Titel
- Durchführungsbestimmungen zu den Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen nach Anlage A zum TV-L (Entgeltordnung) - Messgehilfen im Fachbereich Vermessungswesen - (VV-Verw-eigPrüf-Verm)
- Amtliche Abkürzung
- VV-Verw-eigPrüf-Verm
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20462
3.
Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1.8.2013 in Kraft.
An das
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
Nachrichtlich:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
andere behördliche Vermessungsstellen