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  • ab 01.08.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 VV-Verw-eigPrüf-Verm

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zu den Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen nach Anlage A zum TV-L (Entgeltordnung) - Messgehilfen im Fachbereich Vermessungswesen - (VV-Verw-eigPrüf-Verm)
Amtliche Abkürzung
VV-Verw-eigPrüf-Verm
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20462

2.
Anderen Dienststellen wird anheim gestellt, bei Bedarf gleichfalls den Prüfungsausschuss für die verwaltungseigene Prüfung der Messgehilfen um Abnahmen zu ersuchen.