Abschnitt 2 VV-Verw-eigPrüf-Verm
Bibliographie
- Titel
- Durchführungsbestimmungen zu den Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen nach Anlage A zum TV-L (Entgeltordnung) - Messgehilfen im Fachbereich Vermessungswesen - (VV-Verw-eigPrüf-Verm)
- Amtliche Abkürzung
- VV-Verw-eigPrüf-Verm
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20462
2.
Anderen Dienststellen wird anheim gestellt, bei Bedarf gleichfalls den Prüfungsausschuss für die verwaltungseigene Prüfung der Messgehilfen um Abnahmen zu ersuchen.